Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer
11.03.2024 (14.03.2024)
Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
22.03.2024 (Beitragsnachweis)
26.03.2024 (Beitragszahlung)
Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.